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Weisung für die Durchführung von Lärmschutzmassnahmen
1. Zweck 1.1 Zur Erhaltung des Modellflugplatzes Eglisau verstärkt und erweitert der Vorstand die Lärmschutz- 2. Supervisor 2.1 Der Vorstand kann eine Person als Supervisor, aus der eigenen Modellfluggruppe oder eine extern 2.2 Dem Supervisor fällt die Aufgabe zu, gemäss MGZ-Reglement und den übergeordneten Vorschriften, 2.3 Der Supervisor ist befugt, Lärmmessungen für ein Flugmodell anzuordnen, wenn er der Auffassung ist, 2.4 Der Supervisor ist verpflichtet, unverzüglich ein Startverbot für ein Flugmodell zu erlassen, falls dieses 2.5 Der Supervisor berät den Besitzer eines Modellflugzeuges und gibt ihm technische Ratschläge, wie die 2.6 Der Supervisor rapportiert dem Vorstand schriftlich über jeden Fall, welcher sich auf dem Fluggelände 3. Lärmschutzmassnahmen 3.1 Zu den Lärmschutzmassnahmen gehören: 3.1.1 Einhaltung des vorgeschrieben Schallpegels 3.1.2 Durchführung von Schallpegelmessungen auf dem Flugplatz (Zuzug von Fachexperten möglich) 3.1.3 Technische Beratung des Flugzeughalters (Motoren, Schalldämpfer, Propeller, Verschalung etc.) 4. Diverses 4.1 Der Supervisor arbeitet ehrenamtlich. Er hat Anrecht auf eine Mittagsverpflegung, wenn sein Einsatz Diese Weisung wurde durch den Vorstand am 10. März 2004 genehmigt und sie tritt sofort in Kraft. |