A) Information für Modellfluginteressenten
Wollen Sie als aktives Mitglied bei der Modellflugruppe Zürich selbst Flugmodelle bauen und/oder fliegen? Wenn ja, dann informieren wir Sie gerne über unsere Bedingungen in der Gruppe und auf dem Modellflugplatz.
Mit der Unterzeichnung des Beitrittsformulars anerkennen Sie die Statuten der Modellfluggruppe Zürich und der Verbände, bei denen die Gruppe angeschlossen ist. Nach Bereinigung der finanziellen Verpflichtungen (siehe auch nachstehende tabellarische Aufstellung), werden Sie provisorisch in die Modellfluggruppe Zürich aufgenommen. Ihre definitive Aufnahme erfolgt anlässlich einer Generalversammlung. Ihre modellfliegerischen Aktivitäten können beginnen, sobald Sie im Besitz der Aufnahmebestätigung von der MGZ sind.
Beiträge für den Modellflugbetrieb in der Gruppe
| Für Personen | unter 18 Jahre | über 18 Jahre |
|---|---|---|
|
Mitgliederbeitrag für die Modellfluggruppe Zürich (MGZ) |
Fr. 35.00 | Fr. 105.00 |
| Total der Beiträge für die MGZ pro Jahr |
Fr. 35.00 | Fr. 105.00 |
Obligatorische Beiträge für die Infrastruktur im Aviatik- und Spartenbereich Modellflug
| Für Personen | unter 18 Jahre | über 18 Jahre |
|---|---|---|
| Beitrag für den Schweiz. Dachverband AeCS inkl. Zeitschrift „Aero-Revue“ | Fr. 30.00 | Fr. 64.00 |
| Beitrag für den Schweizerischen Modellflugverband (SMV) | Fr. 10.00 | Fr. 30.00 |
| Mitgliederbeitrag für den Modellflugregionalverband Nordostschweiz (NOS) | Fr. 10.00 | Fr. 20.00 |
| Pflicht-Abonnement für die Zeitschrift „Modellflugsport“ (MFS) | Fr. 23.00 | Fr. 23.00 |
| Haftpflichtversicherung für Modellflug beim Aero-Club der Schweiz | Fr. 8.00 | Fr. 15.00 |
| Total der Beiträge für den AeCS pro Jahr |
Fr. 81.00 | Fr. 152.00 |
| Total aller Beiträge pro Jahr |
Fr. 116.00 | Fr. 257.00 |
Beim Beitritt in die Modellfluggruppe Zürich wird zusätzlich eine einmalige Beitrittsgebühr von Fr. 50.00 von der MGZ erhoben!
B) Information für austretende MGZ-Mitglieder
Wichtig: Nehmen Sie bitte folgende Kündigungstermine zur Kenntnis:
Der Austritt aus der MGZ muss schriftlich mitgeteilt werden und kann nur auf Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die Mitteilung muss bis spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres im Besitze des Vorstandes sein.
Der Austritt aus dem AeCS muss ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden und kann auch nur auf Ende Jahr erfolgen. Die Mitteilung muss bis spätestens am 15. Dezember des laufenden Jahres im Besitze des AeCS in Luzern sein.
Erfolgt bis zu diesen Terminen keine diesbezügliche Mitteilung, so läuft die Mitgliedschaft in den oben aufgeführten Organisationen stillschweigend weiter und Sie verpflichten sich für ein weiteres Jahr zur Beitragszahlung.